Preise & Verordnungen

Verordnungen

Um über die privaten Krankenkassen abgerechnet werden zu können, benötigst Du eine private Heilmittelverordnung. Diese bekommst Du einfach beim Hausarzt, Psychiater oder wenn Du in einer psychiatrischen Tagesklinik oder einer vollstationären psychiatrischen Einrichtung bist/warst. Wenn Du Dir die Verordnung holst, ist es besonders wichtig, dass Du Deinem Arzt sagst, dass es sich um eine telemedizinische Leistung handelt, da es in der Ergotherapie unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten gibt. Telemedizin ist der offizielle Fachbegriff für Videotherapie. Dann muss nur noch klar sein, ob es eine Einzeltherapie oder eine Gruppentherapie (Themenzentrierte Gestaltung oder Stress- und Alltagsbewältigung durch Achtsamkeit) sein soll.

Alternativ komme ich auch gerne vorbei und mache Hausbesuche, wenn Du im Umkreis von Barmbek, Winterhude in Hamburg wohnst. Dann braucht es eine Verordnung, bei dem explizit ein Kreuz bei „Hausbesuche“ gemacht wurde.


Preise für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler

Privatpatienten

Die Abrechnung für Privatpatienten erfolgt auf Grundlage der aktuellen Vergütungssätze privater Krankenversicherungen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Deinem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informiere Dich vor Behandlungsbeginn bei Deiner privaten Krankenversicherung über den Umfang der Kostenübernahme.

Die aktuellen Vergütungssätze kannst Du unter diesem Link einsehen:

Ergotherapie Steigerungssätze der Privaten Krankenkassen

Bitte beachte, dass unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Deine private Krankenversicherung der zwischen Dir und mir vereinbarte Rechnungsbetrag vollständig zu begleichen ist.


Beihilfe

Wenn Du beihilfeberechtigt bist, werden die Kosten in der Regel anteilig von Deiner Beihilfe und Deiner privaten Krankenversicherung übernommen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften sowie Deinem individuellen Versicherungstarif.

Da sich die Erstattungsregelungen je nach Bundesland, Dienstherr und Versicherung unterscheiden können, empfehle ich Dir, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn direkt mit Deiner Beihilfestelle und Deiner privaten Krankenversicherung zu klären.

Bitte beachte, dass eine vollständige Erstattung nicht in jedem Fall garantiert werden kann. Eventuelle Differenzbeträge sind von Dir selbst zu tragen.


Selbstzahler

Als Selbstzahler nimmst Du die Leistungen ohne ärztliche Verordnung und ohne Abrechnung über eine Krankenversicherung in Anspruch. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen.

Meine aktuellen Preise kannst Du der folgenden Übersicht entnehmen:

TherapieZeitKosten
Anamnese und Befunderhebung (Erstgespräch in der Einzeltherapie)60 Minuten94,89 €
Psychisch-funktionelle Einzeltherapie (Ergotherapie bei psychischen Erkrankungen)60 Minuten94,89 €
Motorisch-funktionelle Behandlung (Ergotherapie im Alter und bei motorischen Einschränkungen)30 Minuten56,93 €
Hirnleistungstraining
(Ergotherapie bei Aufmerksamkeits-
und Konzentrationsproblemen)
30 Minuten56,93 €
Psychisch-funktionelle Gruppentherapie
(Themenzentrierte Gestaltungstherapie)
90 Minuten46,50 €
Achtsamkeitskurs10 x je 90 Minuten400 €
Ergotherapeutischer Bericht1 Seite  
2 – 4 Seiten
15 €  
30 €
Angehörigenberatung60 Minuten60 €
Bei Hausbesuchen zuzüglich Hin- und Rückfahrt gesamt27,56 €

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Wenn Du eine ergotherapeutische Verordnung erhalten hast, aber trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz findest, gibt es die Möglichkeit, bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen.

Der Ablauf sieht in der Regel so aus:

  1. Lass Dir von Deinem Arzt eine Ergotherapie-Verordnung ausstellen.
  2. Dokumentiere die Suche nach einem Therapieplatz (z. B. durch eine Liste der kontaktierten Praxen und deren Wartezeiten oder Absagen).
  3. Nimm Kontakt zu Deiner Krankenkasse auf und schildere die Situation.
  4. Beantrage schriftlich die Übernahme der Behandlungskosten in einer Privatpraxis.
  5. Warte die Entscheidung Deiner Krankenkasse ab, bevor Du mit der Behandlung beginnst.

Erst wenn die Krankenkasse einer Kostenübernahme ausdrücklich zugestimmt hat, können die Kosten entsprechend der Genehmigung übernommen werden.

Gerne unterstütze ich Dich mit den erforderlichen Unterlagen oder einem Kostenvoranschlag, wenn Deine Krankenkasse diese für die Prüfung benötigt.


Rechnungsstellung

Selbstzahler

Bei Einzeltherapien sowie bei den Gruppentherapien wird die Rechnung jeweils direkt nach der durchgeführten Therapieeinheit gestellt und per E-Mail an Dich versendet. Da diese Leistungen auch einmalig in Anspruch genommen werden können, erfolgt die Abrechnung pro Termin. Das Geld überweist Du mir an die angegebene IBAN.

Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Bei Behandlungen auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung erfolgt die Rechnungsstellung in Abhängigkeit vom Umfang der Verordnung sowie der gemeinsam vereinbarten Anzahl der Therapieeinheiten. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Behandlungseinheiten in Form einer Gesamtrechnung. Die Rechnung bekommst Du per E-Mail zugesendet und das Geld überweist Du mir an die angegebene IBAN.

Dies gilt sowohl für Einzeltherapien als auch für die Gruppentherapien.


Terminabsagen und Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine sind verbindlich für Dich reserviert. Da kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu vergeben werden können, gelten folgende Regelungen:

  • Terminabsagen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.
  • Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird für Einzeltherapiesitzungen ein Ausfallhonorar von 50,00 € und bei Gruppenangeboten ein Ausfallhonorar von 25,00 € berechnet.
  • Der Grund der Absage ist hierbei unerheblich.

Wenn Du privat versichert bist, beachte bitte, dass Ausfallhonorare von privaten Krankenversicherungen häufig nicht erstattet werden. Die Klärung einer möglichen Kostenübernahme liegt in Deiner Verantwortung.


Du möchtest mehr erfahren?

Wenn Du gerne mehr über die Abrechnung erfahren möchtest, melde Dich gerne bei mir über das Kontaktformular.